Italien im Herzen

Urlaub in Südtirol. Corona-Schutzmaßnahmen in Hotels

Nach der Wiedereröffnung der italienischen Grenze am 3. Juni 2020 ist auch Urlaub in Südtirol wieder möglich. Zum Schutz der Urlauber und Mitarbeiter im Tourismus hat die Region für Unterkunftsbetriebe umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen erlassen.

Es ist klar, dass der Italienurlaub in diesem Sommer nicht so sein wird wie vor Corona. Dennoch ist Urlaub in Italien möglich: Ab 3. Juni dürfen EU-Bürger und Bewohner des Schengen-Raums wieder in das Land einreisen.  Auch Südtirol hat sich auf die kommende Urlaubssaison vorbereitet und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen für Beherbergungsbetriebe ausgearbeitet.  Hotels dürfen dort schon Ende Mai öffnen (für Inländer). 

Corona-Schutzmaßnahmen in Unterkünften 

Es gibt einen sehr langen Maßnahmenkatalog, den ich versucht habe, ein bisschen nach den Hotelbereichen und der Wichtigkeit zu ordnen. Das sind meines Erachtens die wichtigsten Schutzmaßnahmen in Unterkünften, die Südtirol-Urlauber kennen sollten:

Südtirols allgemeine Regeln in Unterkunftsbetrieben wie Hotels und Pensionen

  • Es gilt ein Sicherheitsabstand von zwei Metern zwischen Personen, die nicht aus dem selben Haushalt kommen.  Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, sind Schutzmasken Pflicht
  •  In Gemeinschaftseinrichtungen wie Wellnessbereichen müssen 10 qm pro Person zur Verfügung stehen. Ausgenommen von der Regelung sind Speiseräume und Bars.
  • Handdesinfektion ist vor und nach dem Toilettengang Pflicht

Corona-Schutzmaßnahmen im Speisesaal und an der Bar

  • Zwischen den Tischen gilt ein Abstand von zwei Metern zwischen den Gästen, ausgenommen solchen aus demselben Haushalt. Falls nicht möglich muss es Trennwände geben. „Rücken an Rücken“ muss ein Meter Abstand sein.
  •  Schutzmasken am Tisch sind nicht notwendig
  •  Am Buffet ist sind Schutzmasken und Einmalhandschuhe Pflicht
  •  Konsum am Tresen ist nur erlaubt, wenn ein Abstand von zwei Metern zu Personen eingehalten werden kann oder es Trennvorrichtungen gibt
  •  In der Bar dürfen sich nur so viele Personen aufhalten wie es Sitzplätze gibt, ebenso im Restaurant

Vorschriften für Wellnessbereiche und Beauty

  • Saunen und Hallenbäder bleiben derzeit geschlossen. Schwimmbäder im Freien dürfen öffen.
  •  Im Beautybereich (Kosmetik, Massagen etc.) müssen Gäste und Mitarbeiter Mund- und Nasenschutz tragen.
  • Mitarbeiter müssen täglich eine Laser-Fiebermessung machen, ebenso die Gäste vor der Anwendung.

Kinderbetreuung und Babysitting in Südtirol-Unterkünften

Dieser Service darf grundsätzlich aber mit Einschränkungen angeboten werden.

  • Gruppen für Kinder unter sechs Jahren dürfen max. aus vier Kindern bestehen, über sechs Jahren höchstens aus sechs Kindern
  •  Kinder über sechs Jahren müssen einen Mund-/Nasenschutz tragen
  •  Aktivitäten finden vorwiegend im Freien und in der näheren Umgebung statt

Es ist empfehlenswert sich vor der Anreise nochmal über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Es ist immer möglich, dass sich einige Regeln ändern. www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus/sicherheitsmaßnahmen

Die Region Südtirol verzeichnet glücklicherweise derzeit (25.05.) nur noch wenige Neuinfektionen mit COVID-19. Einen ausführlichen Überblick über das aktuelle  Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus COVID-19 gibt es hier:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/aktuelle-daten-zum-coronavirus.asp 

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