Italien im Herzen

Green Pass Italien: Ab 1.9.2021 gelten verschärfte Regeln

Seit August 2021 muss man in Italien für verschiedene Aktivitäten den sogenannten Green Pass vorzeigen. Er bestätigt, dass man gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet wurde. Seit 1. September 2021 wurde sein Geltungsbereich ausgeweitet, z.B. auf die Fahrt mit Fernzügen und Langstreckenbussen sowie Inlandsflüge. 

Update: Seit 6.12.2021 gilt in Italien der „Super Green Pass“ mit verschärften Regeln.

Bereits seit 6. August 2021 ist in Italien der Green Pass für den Besuch von Innenräumen in Restaurants, Bars, Museen, Fitnessstudios und Wellnesseinrichtungen, Konzerten und Stadien Pflicht.

Der Green-Pass wurde von der Europäischen Union eingeführt und  bescheinigt, dass man geimpft wurde,  genesen ist oder in den letzten 48 Stunden gegen Corona negativ getestet wurde (3-G-Prinzip). Urlaubsgäste aus Deutschland müssen sich keine Sorgen machen, denn er entspricht dem deutschen digitalen Impfzertifikat. Der QR-Code aus der Corona-App oder CovPass-App wird erkannt. Der Green Pass ist für alle Pflicht, die älter als 12 Jahre sind.

Leider steigen durch die Delta-Variante auch in Italien die Corona-Zahlen wieder, weshalb die italienische Regierung den Geltungsbereich des Passes ausgedehnt hat. 

Ab 1. September 2021 gilt der Green Pass auch für
– Inlandsflüge in Italien
– Fernzüge wie Intercity und Hochgeschwindigkeitszüge. Es soll an Bahnhöfen oder in den Zügen kontrolliert werden.
– Langstreckenbusse
– Fähren innerhalb verschiedener Regionen, z.B. von Rom-Civitavecchia (Latium) nach Sardinien

Für den ÖPNV ist er nicht verpflichtend. Wer ohne den Green Pass erwischt wird, dem droht ein empfindliches Bußgeld bis zu 1000 Euro.

Wer nach Italien reisen möchte, sollte unbedingt auch daran denken, das notwendige Einreiseformular EU Digital Passenger Locator Form auszufüllen. 

Tipp: Der ADAC informiert über aktuelle  Corona-Regelungen in Italien