Wer im Winter mit dem Auto nach Italien fährt, sollte sich vorher mit einigen Bestimmungen vertraut machen. Seit 2014 besteht auch in Italien eine Winterreifenpflicht, die allerdings regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ebenso verschieden sind die Wetterbedingungen in Italien: Während man in den Alpen mit Schneefällen rechnen muss, sollte man in der Po-Ebene auf plötzlich aufziehenden Nebel achten.
Mit dem Auto in den Winterurlaub nach Italien zu fahren macht Spaß und ist praktisch. Man kann die eigenen Ski aufs Dach schnallen, muss beim Gepäck nicht auf jedes Kilo achten und ist flexibel. Um sich vor unliebsamen Überraschungen und hohen Bußgeldern zu schützen, sollte man sich aber vor dem Reisestart mit den italienischen Verkehrsbestimmungen vertraut machen.
Mit diesen Tipps für die Autoanreise in den Winterurlaub nach Italien kommen Sie sicher ans Ziel:
1. Winterreifenpflicht beachten
Auch in Italien gibt es eine Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht und zwar vom 15. November bis 15. April. Allerdings gilt sie nur bei winterlichen Straßenverhältnissen und wird dann durch eine entsprechende Beschilderung bekannt gemacht. Die Regelungen sind allerdings regional recht unterschiedlich, so dass die Winterreifenpflicht auch nur auf bestimmten Streckenabschnitten vorgeschrieben sein kann. Das gilt vor allem für die Regionen Mailand und Südtirol. Im Aostatal besteht sie schon einen Monat früher und zwar vom 15. Oktober bis 15. April. Es ist auf jeden Fall wichtig, immer auf entsprechende Schilder zu achten.
Südtirol hat hingegen eine abweichende Regelung: Vom 15. November bis zum 15. April besteht auf der Brennerautobahn A 22 (Abschnitt Brenner – Affi) sowie in der Stadtgemeinde Bozen Winterreifenpflicht. Diese gilt unabhängig davon, ob es tatsächlich schneit oder vereist ist. Ansonsten darf man in Südtirol auf Staats- und Landstraßen bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur mit Winterreifen oder Schneeketten fahren. Krafträder müssen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich stehenbleiben und dürfen nicht fahren.
Wer aus Deutschland anreist, kann sich übrigens nicht auf die bei uns geltenden Bestimmungen berufen: Die Pflicht gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.
Hohe Strafen für das Fahren mit ungeeigneten Winterreifen im Frühling oder Herbst!
Seit 2014 darf vom 16. Mai bis 14. Oktober mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur unter bestimmten Bedingungen gefahren werden: Die Reifen müssen einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgelegten Geschwindigkeitsindex entsprechen muss. Wer trotzdem mit ungeeigneten Reifen fährt, dem droht eine hohe Geldstrafe und sogar die Sicherstellung seines PKWs.
2. Schneeketten mitnehmen
in manchen italienienischen Regionen gilt eine Mitführpflicht für Schneeketten. Bei winterlichem Wetter kann ihr Aufziehen für bestimmte Strecken verordnet werden, was dann auf entsprechenden Schildern angezeigt wird. Deshalb und vor allen Dingen zur eigenen Sicherheit sollten Schneeketten immer in den Winterurlaub nach Italien mitgenommen werden: Besonders bei der Überquerung der Alpen kann es zu heftigen Schneefällen oder vereisten Straßen kommen. Aber Achtung: Mit Schneeketten gilt in Italien eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
3. Vor der Abreise über die Straßensituation in den Alpen informieren
Manche Pässe in den Alpen werden in der kalten Jahrteszeit gesperrt. Bei starkem Schneefall können auch kurzfristig Bergpässe geschlossen werden, die im Winter sonst grundsätzlich geöffnet sind. Viele Pässe sind verschneit und erfordern Schneeketten. Infos über die aktuelle Verkehrssituation gibt es bei den Automobilclubs.
4. Höchstgeschwindigkeiten ändern sich bei Regen und Schneefall
Vor der Abreise sollte man sich unbedingt mit denen in Italien geltenden Höchstgeschwindigkeiten vertraut machen. Aber Achtung: Bei Regen und Schneefall ändern sich manche Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In Kürze: Die Höchstgeschwindigkeiten für PKW in Italien sind innerorts 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Bei Regen und Schnee gelten andere Höchstgeschwindigkeiten: Statt 110 km/h darf man dann auf Schnellstraßen nur noch 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) und auf Autobahnen statt 130 km/h nur noch 110 km/h fahren. Fahranfänger mit Führerschein der Kat. B dürfen innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausstellung auf Autobahnen nur 100 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren. Gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Gespanne, Wohnmobile und Motorräder.
5. Nicht nur im Winter: Verkehrsregeln nachlesen
Auf jeden Fall sollte man sich über die Verkehrsbestimmungen in Italien informieren. Unter anderem ist wichtig: PKW-Fahrer müssen tagsüber außerorts und auf Autobahnen mit Licht fahren. Warnwesten für alle Insassen sowie ein Warndreieck sind immer mitzuführen und beim Verlassen des Fahrzeugs wegen Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften zu tragen. Italienische Autobahnen sind mautpflichtig. Für das Einordnen und Bezahlen an Mautstationen gibt es besondere Regeln.
6. Auf Nebelbänke achten
Besonders in der Region um Mailand kann es – im übrigen nicht nur im Winter – zu plötzlich auftretendem dichten Nebel kommen. Ebenso ist die Po-Ebene für starken Nebel bekannt: Auf der „Autostrada del Sole“ (A1) gibt es deshalb häufig schwere Unfälle und sogar Massenkarambolagen. Am besten also aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit durch diese Regionen fahren, bei Nebel die Nebelscheinwerfer anschalten und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
7. Bei Regen langsam fahren
Während Autofahrer in Norditalien im Winter mit Schnee und Eis zu kämpfen haben, kommt es in Süd- und Mittelitalien manchmal zu starken Regenfällen mit Überschwemmungen. Über Umleitungen und gesperrte Straßen gibt die jeweilige Straßenbehörde aktuelle Infos. Bei Regen wird der Asphalt schnell rutschig und es gilt: Langsamer kommt man schneller zum Ziel!
Quellen:
http://www.oeamtc.at/portal/italien-verkehrsbestimmungen+2500+1047902
http://www.avd.de/wissen/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifenpflicht/
http://www.provinz.bz.it/verkehr/download/Winterausruestungspflicht.pdf
http://www.adac.de/
Stand: Überarbeitet im November 2016. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Verkehrsregeln können sich ändern, deshalb unbedingt vor der Abreise aktuelle Infos einholen.